In der Saison 2026/27 gibt es im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes eine gravierende Änderung: Die zentrale Abschaffung der Zeitstrafe sowohl im Aktiven- als auch im Jugendbereich. Auf DFB-Ebene gibt es auch eine Reihe von Änderungen, die sich im Amateuerbereich ebenfalls bemerkbar machen werden.
Die Anpassungen gelten ab dem 01.07.2026 und gelten in Pflichtspielen sowohl für den Aktiven- als auch den Jugendbereich.
Bei Auswechslungen müssen die Spieler das Spielfeld innerhalb von zehn Sekunden verlassen. Wird das Zeitlimit überschritten, darf der Einwechselspieler das Spielfeld erst während der ersten Spielunterbrechung nach Ablauf einer Minute betreten. Ziel ist es, die Unterbrechungszeiten zu reduzieren und Auswechselvorgänge zu beschleunigen. Eine persönliche Strafe wird bei Verfehlungen nur ausgesprochen, wenn es sich um ein extrem unsportliches Verzögern handelt.
Der 10-Sekunden-Countdown bei einer Auswechselung startet erst, wenn der/die auszuwechselnde Spieler:in zweifelsfrei diese Auswechselung wahrgenommen hat und keine besondere Situation gegeben ist (z.B.: Übergabe der Spielführerbinde etc.).
Wichtig: Wird die Mindestanzahl durch einen temporären Ausschluss von Spielenden aufgrund eines zu lange andauernden Auswechselvorgangs oder einer verletzungsbedingten Unterbrechung unterschritten, so führt diese Unterschreitung nicht zu einem Spielabbruch, da die Rückkehr zeitmäßig absehbar ist.
Das Anzählen eines Countdowns gehört zu den
Aufgaben der Referees, ist aber gleichzeitig nur ein Service
und keine Voraussetzung. Dennoch wird erwartet, dass der
Countdown immer deutlich sichtbar und klar durchgeführt wird,
da ansonsten die Akzeptanz für die Entscheidung schwindet.
Beim Einwurf und Abstoß sollten die Referees zudem auch
einen Pfiff als Startsignal nutzen, bevor das Anzählen
beginnt.
Den Beginn dieser Maßnahme legen die Referees fest. Und zwar
immer dann, wenn sie der Meinung sind, dass die normale Zeit
zur Spielwiederaufnahme überschritten ist und eine unsportliche
Zeitverzögerung erkannt wird. Durch diese Maßnahme entfällt die
persönliche Strafe für die Zeitverzögerung.
Jeglicher zeitlicher Ausschluss auf Grund der Überschreitung einer Countdownzeit endet mit einer Halbzeitpause beziehungsweise einer Verlängerung oder einem Elfmeterschießen.
Accessoires/Schmuck sind erlaubt, sofern sie ungefährlich und sicher abgedeckt sind. Die grundsätzliche Anweisung Schmuck abzulegen, gilt weiterhin. Mittlerweile gibt es aber Schmuck, der nur sehr schwer zu entfernen ist. Dieser darf dann abgedeckt werden, so dass er keine Gefahr mehr für alle Beteiligten darstellt.
Es wird präzisiert, dass auf Vorteil entschieden werden kann, wenn eine Spielfortsetzung nicht korrekt ausgeführt wird und der Ball im Spiel ist. Bei nicht korrekt ausgeführter Spielfortsetzung können Referees die Vorteilsbestimmung anwenden (Einwurfort, Ballruhe). Nicht jedoch, wenn das Verfahren falsch ist, z. B. ein Einwurf wird mit dem Fuß oder ein Abstoß mit der Hand ins Spiel gebracht.
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen müssen Spieler:innen, die auf dem Spielfeld untersucht/behandelt werden oder die eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung verursachen, das Spielfeld verlassen und nach Wiederaufnahme des Spiels eine Minute lang außerhalb des Spielfelds bleiben.
Wichtig: Wird die Mindestanzahl durch einen temporären Ausschluss eines Spielers aufgrund eines zu lange andauernden Auswechselvorgangs oder einer verletzungsbedingten Unterbrechung unterschritten, so führt diese Unterschreitung nicht zu einem Spielabbruch, da die Rückkehr zeitmäßig absehbar ist.
Wichtiger Hinweis zu den Ausnahmefällen bei einer verletzungsbedingten Behandlung
Neben den bekannten Ausnahmen
ist folgende Ausnahme zu beachten:
"Zu schweren Verletzungen zählt zwar auch eine Kopfverletzung, aber in diesem Fall muss der Spieler das Spielfeld trotzdem verlassen und darf erst nach einer Zeit von einer Minute und nach dem Zeichen des Schiedsrichters zurückkehren. Damit soll dem medizinischen Personal ausreichend Gelegenheit gegeben werden die Verletzung verantwortungsvoll und gründlich zu untersuchen."
Ob es sich um eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung handelt, entscheiden nur Referees.
In der Bestimmung zum Schiedsrichterball wurde präzisiert, dass das Team, das „in Ballbesitz (...) gekommen wäre“, auch das Team meint, das die Spielfortsetzung vorgenommen hätte, wenn der Ball aus dem Spiel gegangen wäre. Bei einem Eingriff eines Spieloffiziellen oder einer Drittperson erfolgt der SR-Ball an der Stelle des Eingriffs.
Für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance gibt es keine Verwarnung mehr, wenn auf Vorteil entschieden und ein Tor erzielt wird. Die Liste der Kriterien für das Verhindern eines Tors oder das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance wurde um einen Hinweis auf „Anzahl und Stellung der Angreifer“ erweitert.
Die Anpassungen gelten ab dem 01.07.2026 und gelten in Pflichtspielen sowohl für den Aktiven- als auch den Jugendbereich.
Auf Beschluss beim Verbandstag im Mai 2026 entfällt die Zeitstrafe als persönliche Strafe sowohl im Aktiven- als auch im Jugendbereich. Es gilt analog wie im Profibereich die Anwendung der gelb-roten Karte.
Frauen ab 18 Jahren dürfen ab sofort in Herrenmannschaften eingesetzt werden. Die Anzahl der Spielerinnen pro Herrenmannschaft ist unbegrenzt. Vereinseigene Spielerinnen benötigen hierfür keine gesonderte Spielerlaubnis vor dem Einsatz. Gemischte Herrenmannschaften bleiben uneingeschränkt aufstiegsberechtigt.
Ist das Endspiel im Pokalwettbewerb der
Herren oder der Frauen nach
Ablauf der regulären Spielzeit nicht entschieden, wird die
Entscheidung durch ein sofortiges
Elfmeterschießen
herbeigeführt. Ist ein Spiel im Wettbewerb um den
Kreispokal bei Ablauf der normalen Spielzeit
nicht entschieden, wird die Entscheidung durch ein
sofortiges Elfmeterschießen herbeigeführt. Diese
Regelung gilt auch für das Endspiel um den
Kreispokal.
