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Aktuelle Regeländerungen (gültig im Saarland)


Für die Saison 2024/25 stehen im Vergleich zu den Vorjahren an sich nur wenige Änderungen an. Mit dem bundeseinheitlichen STOPP-Konzept sowie der von der Euro2024 bekannten Kapitänsregelung werden neue Möglichkeiten eingeführt, die wesentlich zu Deeskalationen beitragen sollen. Zum 01.11.2024 werden in der Spielordnung sowie den Durchführungsbestimmung Spielbetrieb des Saarländischen Fußballverbandes Änderung in der Platzdisziplin eingeführt. Ziel ist hierbei unter anderem der verstärkte Schutz von Referees.


Änderungen zur Platzdisziplin in der Spielordnung und in den Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb

Feindseligkeiten und negative Vorkommnisse gegenüber Referees nehmen nicht ab, im Gegenteil, sie häufen sich weiter. Dies nahm der Verbandsvorstand zum Anlass, Änderungen in der für alle im Saarland geltenden Spielordnung sowie Durchführungsbestimmungen vorzunehmen:

Änderungen in der Spielordnung:

§ 46 Platzdisziplin

(2) Zu jedem Pflichtspiel haben Platz- und Gastverein je einen Ansprechpartner für den Schiedsrichter zu benennen und im Spielbericht namentlich festzuhalten. Diese haben sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.
(3) Der Platzverein ist verpflichtet, durch Armbinden bzw. Ordnerwesten kenntlich gemachte Platzordner in der erforderlichen Anzahl zu stellen. Bei Veranstaltungen, an denen mehrere Vereine teilnehmen (Turniere, Hallenspiele) trifft diese Verpflichtung den ausrichtenden Verein.
(4) In unmittelbarer Nähe der Tore und innerhalb der Spielfeldbegrenzung (Barrieren) dürfen sich außer den Spielern, dem Schieds- und den Schiedsrichter-Assistenten keinerlei Personen aufhalten. Der Schiedsrichter hat die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen.

Änderungen in den Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb der Herren und Frauen:

1.4. Platzordnung

Die Schiedsrichteransprechpartner begleiten den Schiedsrichter vor dem Spielbeginn von der Kabine zum Spielfeld, in der Halbzeitpause auf dem Weg zur Kabine und zurück zum Spielfeld. Gleiches gilt nach dem Spiel.

Die Anpassungen gelten ab dem 01.11.2024 und gelten in Pflichtspielen sowohl für den Aktiven- als auch den Jugendbereich (nicht bei Freundschaftsspielen).


Einführung des STOPP-Konzepts

Der Saarländische Fußballverband führt zur Saison 2024/25 das vom DFB vorangetriebene STOPP-Konzept ein. Sie gilt für alle Spiel- und Altersklassen. Ziele des STOPP-Konzepts sind unter anderem die Reduzierung von Gewaltvorfällen, Unterbrechung von Eskalationsphasen, die Beruhigung aller Teilnehmer sowie Abwendung von Spielabbrüchen.


Einführung der Kapitänsregelung

Bei der Euro2024 kam erstmals die sogenannte Kapitänsregelung zum Einsatz. Der große Erfolg hat den DFB dazu bewogen, diese Regelung nicht nur bei den Profis der Bundesligen, sondern auch im Amateurbereich einzuführen. 


Verantwortlichkeit zu Schienbeinschonern

In den Fußballregeln ist klar geregelt, dass bei jedem Spiel Schienbeinschoner getragen werden müssen. War es bisher Aufgabe der Referees, das Tragen der Schienbeinschoner als Teil  der Ausrüstung der Spieler:innen gezielt zu kontrollieren (meist vor Spielbeginn), geht nun die Verantwortung auf die Spieler:innen über. Sprich: Jede:r Spieler:in ist nun selbst verantwortlich, regelkonforme Schienbeinschoner zu tragen. Referees greifen nur noch ein, wenn der Verdacht besteht, dass keine getragen werden.


Anpassung der Sanktionierung bei strafbarem Handspiel im Strafraum

Beim Handspiel wird bei Strafstößen im Hinblick auf die persönlichen Strafe das Element "ballorientierte Aktion" eingeführt. Die Betrachtung erfolgt analog zu den Vorgängen bei Foulspielen, welche zu Strafstößen führen.


Strafstoß - Präzisierung bei Verstößen

Lage des Balles auf dem Strafstoßpunkt

Immer wieder gibt es "Spezialisten", die bei der Platzierung des Balles auf dem Strafstoßpunkt sich einfallsreich zeigen. Um diese Diskussionen auf ein Minimum zu reduzieren, wurden seitens der Regelhüter eine Präzisierung der Lage des Balles bestimmt: Ein Teil des Balls muss mindestens die Mitte des Elfmeterpunkts berühren, im besten Sinne überragen. Dies gilt bei allen Strafstößen (im Spiel oder im "Elfmeterschießen").

Ergänzung bei Vergehen von Mitspielern

Vergehen von Mitspielern werden nur noch geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen (gleicher Grundsatz wie für Vergehen des Torwarts).


Eintritt aufs Spielfeld nach abgelaufener Zeitstrafe

Nach Ablauf der Zeitstrafe darf ein:e Spieler:in erst in einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld zurückkehren. Dies gilt sowohl für den Aktiven- als auch für den Jugendbereich.