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Passkontrolle


Grundsätzliches

  • Die Vorgaben für den Bereich des Saarländischen Fußballverbandes sind geregelt in der Spielordnung (aktuell §20 Spielberechtigung).
  • Die Spielberechtigung wird nachgewiesen durch die Aufnahme der Person in die Spielberechtigungsliste des jeweiligen Teams.
  • Die Spielberechtigungsliste enthält eine Auflistung aller Personen, die für das jeweilige Team ein Spielrecht haben.
  • Grundsätzliche Bestandteile der Spielberechtigung sind das Geburtsdatum, ein Lichtbild für die Identitätskontrolle sowie der Beginn der Spielrechts.
  • Die jeweiligen Vereine sind für die Richtigkeit der Eintragungen in der Spielberechtigungsliste verantwortlich.
  • Die Folgen des Einsatzes eines Spielers ohne Spielerlaubnis sind in der Rechtsordnung und in der Strafordnung geregelt. Sanktionen werden ausschließlich durch die Sportgerichtsbarkeit ausgesprochen.

Grundsätzlich gilt: Referees dürfen keine Spieler:innen von der Teilnahme an einem Spiel ausschließen. Das gilt auch dann, wenn der Identifizierungsversuch nicht erfolgreich war.


Vorgehensweise

  • Der/die Referee hat vor dem Spiel zu prüfen, ob die auf dem Spielbericht aufgeführten Spieler in der Spielberechtigungsliste korrekt eingetragen sind.
  • Die Vereine müssen die jeweilige Spielberechtigungsliste vor dem Spiel in ausgedruckter oder digitaler Form (PDF-Datei, Tablet, Smartphone) zum Zwecke dieser Prüfung vorlegen (DFBnet App oder Login in den Bereich DFBnet SpielPLUS).
  • Wichtig: Referees haben darauf zu achten, dass für alle aufgeführten Personen ein aktuelles Foto hinterlegt ist.
  • Sind keine Unregelmäßigkeiten erkennbar, ist keine individuelle Überprüfung der Spielberechtigung („Passkontrolle“) im Beisein der Spieler erforderlich und nichts weiter zu veranlassen.

Was tun bei Unregelmäßigkeiten?

  • Sind bei der Durchsicht des Spielberichtes oder der Spielberechtigungsliste Unregelmäßigkeiten erkennbar oder es bestehen irgendwelche Zweifel, wird eine Identitätskontrolle ("Passkontrolle") durchgeführt. Dies kann stichprobenartig oder bei allen Spielern durchgeführt werden (je nach Situation).
  • Beispiele sind:
    • Eine Person, welche in der Aufstellung des Spielberichtes steht, ist nicht in der Spielberechtigungsliste des Vereins aufgeführt.
    • Ein Foto der spielenden Person ist nicht vorhanden oder die Person ist auf dem Foto nicht erkennbar (z.B. wegen mangelhafter Qualität oder veraltetem Bild).
    • Ein:e Mannschaftsverantwortliche:r des gegnerischen Teams äußert gegenüber der/dem Referee Bedenken über die korrekte Identität der spielenden Person.

Identitätskontrolle/"Passkontrolle"

  • Die betroffene Person wird angehalten, die Identität mittels eines Lichtbildausweises (z.B. Personal-/Kinderausweis, Führerschein, Studentenausweis) zu bestätigen.
  • Sofern kein Lichtbildausweis vorgelegt wird, hat der/die Referee die Identität der Person durch Nachfrage bei ihm oder bei minderjährigen Spielern bei einem Mannschaftsverantwortlichen festzustellen und sich die Richtigkeit der Angaben auf dem Ausdruck des Spielberichts quittieren zu lassen.
  • Dieser Ausdruck ist vom Schiedsrichter nach dem Spiel mitzunehmen und aufzubewahren, falls Nachfragen aufkommen sollten.

Unabhängig von den Unregelmäßigkeiten gilt: Es dürfen keine Spieler:innen von der Teilnahme an einem Spiel ausgeschlossen werden. Das gilt auch dann, wenn der Identifizierungsversuch nicht erfolgreich war.

Meldung im Spielbericht

  • Sämtliche festgestellten Unregelmäßigkeiten sind im elektronischen Spielbericht im Bereich "Besondere Vorkommnisse" einzutragen.
  • Wichtig: Es muss hierzu auch das Ergebnis des Identifizierungsversuchs aufgeführt werden.
  • Beispiele:
    • „Für die Nr. 15 vom FC X-Dorf (Max Mustermann) war in der Spielberechtigungsliste kein Lichtbild hinterlegt. Die Identität des Spielers konnte aber durch einen von ihm vorgelegten Personalausweis verifiziert werden.“
    • „Für die Nr. 24 vom SC Y-Stadt (Berta Beispiel) war in der Spielberechtigungsliste kein Lichtbild hinterlegt. Die Identität der Spielerin konnte auch nicht mithilfe eines Lichtbildausweises objektiv verifiziert werden. Sie bestätigte aber die Richtigkeit der Angaben zu ihrer Identität auf Nachfrage und durch Unterschrift auf dem Spielberichtsausdruck, der mir vorliegt.“