- Die betroffene Person wird angehalten, die Identität
mittels eines Lichtbildausweises (z.B. Personal-/Kinderausweis,
Führerschein, Studentenausweis) zu bestätigen.
- Sofern kein Lichtbildausweis vorgelegt wird, hat der/die
Referee die Identität der Person durch Nachfrage bei ihm oder
bei minderjährigen Spielern bei einem
Mannschaftsverantwortlichen festzustellen und sich die
Richtigkeit der Angaben auf dem Ausdruck des Spielberichts
quittieren zu lassen.
- Dieser Ausdruck ist vom Schiedsrichter nach dem Spiel
mitzunehmen und aufzubewahren, falls Nachfragen aufkommen
sollten.
Unabhängig von den
Unregelmäßigkeiten gilt: Es dürfen keine Spieler:innen von der
Teilnahme an einem Spiel ausgeschlossen werden. Das gilt auch
dann, wenn der Identifizierungsversuch nicht erfolgreich
war.