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Kapitänsregelung


Der Saarländische Fußballverband führt zur Saison 2024/25 die von der UEFA vorangetriebene und bei der EM 2024 erfolgreich praktizierte Kapitänsregelung ein. Sie gilt für alle Spiel- und Altersklassen im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes.


Gültigkeit

  • Die Kapitänsregelung gilt im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes ab dem 01.07.2024.

Ziele

  • Zielgerichtete Information des Referees an die Mannschaft(en) durch schnelle und direkte Kommunikation.
  • Mehr Transparenz auf dem Spielfeld herstellen -> dies erhöht die Akzeptanz der Entscheidung(en).
  • Erhöhung der Netto-Spielzeit durch verkürzte Unterbrechungen.

Ablauf

  • Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Referee mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass die Spieler auf einer Mindestdistanz von vier Metern bleiben sollen. Nur der/die Spielführer:in darf sich nähern und den Referee ansprechen.
  • Ist der/die Spielführer:in Torhüter:in, so muss dem Referee vor Spielbeginn ein:e Feldspieler:in genannt werden -> diese Person darf den Referee ansprechen, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
  • Ist ein:e 4. Offizielle:r im Einsatz, so kann die ranghöchste Person des Trainingsstabes in der der Coachingzone sich an den Referee wenden.
  • Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich offen mit den Spielführer:innen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spieler:innen aufzubauen.
  • Praxisbeispiele: siehe EURO 2024.

Mögliche Sanktionen

  • Verstößt ein:e Spieler:in gegen die Weisung des Referees, wird diese Person verwarnt (gelbe Karte).

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