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Wartezeiten


Grundsätzliches

  • Durch verschiedene Anlässe und Vorkommnisse (Witterung, Flutlichtausfall, Verspätungen usw.) kann es zu Wartezeiten kommen. Da ein Sportplatz gerade am Wochende oftmals mehrfach genutzt wird, wurden Regelungen für Wartezeiten geschaffen.

Vorgaben durch den Deutschen Fußballbund (DFB)

Grund Wartezeit
Team ist nicht rechtzeitig vor Ort oder tritt nicht an Wartezeit ist verpflichtend -> angesetzter Spielbeginn (Anstoß) darf sich höchstens um 45 Minuten verzögern.
Wartezeit durch Spielunterbrechung (z. B. heftiger Regen, Flutlichtausfall usw.) 30 Minuten -> ist eine Spielfortsetzung absehbar, soll der/die Referee großzügig verfahren.

Vorgaben durch den Saarländischen Fußballverband (SFV)

Grund Wartezeit
Team ist nicht rechtzeitig vor Ort oder tritt nicht rechtzeitig mit der Mindestanzahl der Spieler:innen an

Standard: 10 Minuten
Ist Verspätung angekündigt: weitere 20 Minuten -> Spiel soll bei Möglichkeit stattfinden

Spiel unterer nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften ist zum geplanten Spielbeginn der 1. Mannschaft nicht beendet. Falls die restliche Spielzeit die für die 1. Mannschaft eingeräumte Wartezeit überdauern würde (10 Minuten) -> Spielabbruch
Angesetzte:r Referee verspätet sich 30 Minuten
Angesetzte:r Referee tritt nicht an (z. B. Verletzung) Vereine sollen innerhalb von 30 Minuten sich auf eine:n andere:n Referee einigen
Zuschauer sind auf dem Spielfeld DFB-STOPP-Konzept berücksichtigen -> Frist für Platzverein: maximal 3 Minuten
Anordnung der/des Referee wird nicht gefolgt (z. B. Feldverweis, Spielfortsetzung usw.) DFB-STOPP-Konzept berücksichtigen -> Frist für betroffenes Team: maximal 3 Minuten