Platzverhältnisse (Unbespielbarkeit wegen
Witterung, Irreparable Beschädigung eines Tors
usw.)
Einflüsse durch Spielende/Teamoffizielle:
Ein Team hat aufgrund Feldverweise oder
Verletzungen weniger als die Mindestanzahl der
Spielenden auf dem Platz
Ein Team weigert sich weiterzuspielen
Besonders schwere Verletzung bzw. schwerer
gesundheitlicher Vorfall bei Spielenden oder
Teamoffiziellen
Rudelbildung oder Schlägerei auf dem Feld, die für
den/die Referee nicht mehr kontrollierbar ist
Rassistische oder diskriminierende Gesten/Aussagen
durch Spielende oder Teamoffizielle
Einflüsse durch Außenstehende (Zuschauer):
Angriffe auf Spielende oder Teamoffizielle
Ausschreitungen/Schlägereien im Zuschauerbereich
Zuschauer auf dem Spielfeld
Abfeuern von Pyrotechnik auf dem Spielfeld oder
unkontrolliertes Abfeuern im Zuschauerbereich
Rassistische oder diskriminierende Aggressionen von
Zuschauern
Gegen Referees gerichtete Vorkommnisse
Bedrohungen oder Tätlichkeiten/Angriffe gegen
Referees durch Spielende, Teamoffizielle oder Zuschauer
Ausfall der/des Referees (Verletzung, Erkrankung) und
fehlender Ersatz vor Ort
Strategien zur Vermeidung von Spielabbrüchen
Grundsätze
Referees haben die Verpflichtung, alle zumutbaren
Mittel der Spielfortsetzung auszuschöpfen.
Die Notwendigkeit eines Spielabbruches ist dann
begründet, wenn das Spiel unter regulären Bedingungen im
Sinne des Sports nicht mehr durchgeführt werden kann und wenn
die Gesundheit der Spielenden durch äußere Einflüsse gefährdet
ist.
DFB-STOPP-Konzept
Der Saarländische Fußballverband hat zur Vermeidung von
Spielabbrüchen zum 01.07.2024 das
DFB-STOPP-Konzept eingeführt.
Gesellschaftliche Problemfälle wie Rassismus und
Diskriminierung sind im Fußball-Alltag leider keine Einzelfälle
mehr.
Beim Umgang stoßen auch Referees an ihre Grenzen -> Der
DFB hat hierzu ein Merkblatt sowie eine Basisvorlage zur
weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Prinzipiell gilt: Muss das Spiel abgebrochen werden
(unabhängig ob witterungsbedingt oder wegen anderer Gründe,
stehen Referees der volle Spesensatz sowie die
vollen Fahrtkosten zu.
Ob die Spesen-Abrechnung vor Ort vorgelegt oder über den
Verband eingereicht werden, soll immer im Abwägung der
jeweiligen Umstände betrachtet werden.
Dokumentation eines Spielabbruchs
Grundsatz
Referees sind verpflichtet, alle Umstände des
Spielabbruchs durch einen Sonderbericht schriftlich zu
dokumentieren.
Dieser Sonderbericht ist die erste Basis für die weitere
Bewertung der Sachlage durch die Sportgerichtsbarkeit
(Spruchkammer).
Wertung des Spieles
Referees sind bei der Bewertung des Spielabbruchs immer
außen vor.
Für die abschließende Bewertung werden durch die Referees
im elektronischen Spielbericht die Fakten zusammengestellt und
dokumentiert durch einen Sonderbericht.
Die sportrechtliche Bewertung des Spielausfalles erfolgt
nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen immer durch die
Spruchkammer (Sportgerichtsbarkeit).