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Spielabbruch


Erklärung - Definition

  • Wichtigstes Kriterium: Das Spiel wurde bereits angepfiffen und nicht zu Ende gespielt.
  • Ein Spielabbruch liegt immer vor, wenn ein Spiel angesetzt und der Anstoß de facto ausgeführt wurde.
  • Die Vorgehensweisen sind im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes in den Durchführungsbestimmungen (Spielbetrieb) geregelt.

Mögliche Beispiele für Spielabbrüche

Ein Spielabbruch begründet sich immer durch besondere Vorkommnisse (Beispiele):

  • Rahmenbedingungen vor Ort haben sich verändert/verschlechtert:
    • Dunkelheit (keine Beleuchtung vorhanden oder defekt)
    • Wetterumschwung (heftiger Regen, Gewitter, Schneefall, Sturm/Orkan, Blitzeis, Nebel usw.)
    • Platzverhältnisse (Unbespielbarkeit wegen Witterung, Irreparable Beschädigung eines Tors usw.)
  • Einflüsse durch Spielende/Teamoffizielle:
    • Ein Team hat aufgrund Feldverweise oder Verletzungen weniger als die Mindestanzahl der Spielenden auf dem Platz
    • Ein Team weigert sich weiterzuspielen
    • Besonders schwere Verletzung bzw. schwerer gesundheitlicher Vorfall bei Spielenden oder Teamoffiziellen
    • Rudelbildung oder Schlägerei auf dem Feld, die für den/die Referee nicht mehr kontrollierbar ist
    • Rassistische oder diskriminierende Gesten/Aussagen durch Spielende oder Teamoffizielle
  • Einflüsse durch Außenstehende (Zuschauer):
    • Angriffe auf Spielende oder Teamoffizielle
    • Ausschreitungen/Schlägereien im Zuschauerbereich
    • Zuschauer auf dem Spielfeld
    • Abfeuern von Pyrotechnik auf dem Spielfeld oder unkontrolliertes Abfeuern im Zuschauerbereich
    • Rassistische oder diskriminierende Aggressionen von Zuschauern
  • Gegen Referees gerichtete Vorkommnisse
    • Bedrohungen oder Tätlichkeiten/Angriffe gegen Referees durch Spielende, Teamoffizielle oder Zuschauer
  • Ausfall der/des Referees (Verletzung, Erkrankung) und fehlender Ersatz vor Ort

Strategien zur Vermeidung von Spielabbrüchen

Grundsätze

  • Referees haben die Verpflichtung, alle zumutbaren Mittel der Spielfortsetzung auszuschöpfen.
  • Die Notwendigkeit eines Spielabbruches ist dann begründet, wenn das Spiel unter regulären Bedingungen im Sinne des Sports nicht mehr durchgeführt werden kann und wenn die Gesundheit der Spielenden durch äußere Einflüsse gefährdet ist.

DFB-STOPP-Konzept

  • Der Saarländische Fußballverband hat zur Vermeidung von Spielabbrüchen zum 01.07.2024 das DFB-STOPP-Konzept eingeführt.

Umgang mit Gewalt, Rassismus und Diskriminierung

  • Gesellschaftliche Problemfälle wie Rassismus und Diskriminierung sind im Fußball-Alltag leider keine Einzelfälle mehr.
  • Beim Umgang stoßen auch Referees an ihre Grenzen -> Der DFB hat hierzu ein Merkblatt sowie eine Basisvorlage zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Vorgehensweise bei Gewaltvorfällen gegen Referees

  • Im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes gibt es mehrere Ansätze mit unterschiedlichen Vorgehensweisen.
  • Die jeweiligen Schritte sind im internen Bereich beschrieben.

Abrechnung (Spesen)

  • Prinzipiell gilt: Muss das Spiel abgebrochen werden (unabhängig ob witterungsbedingt oder wegen anderer Gründe, stehen Referees der volle Spesensatz sowie die vollen Fahrtkosten zu.
  • Ob die Spesen-Abrechnung vor Ort vorgelegt oder über den Verband eingereicht werden, soll immer im Abwägung der jeweiligen Umstände betrachtet werden.

Dokumentation eines Spielabbruchs

Grundsatz

  • Referees sind verpflichtet, alle Umstände des Spielabbruchs durch einen Sonderbericht schriftlich zu dokumentieren.
  • Dieser Sonderbericht ist die erste Basis für die weitere Bewertung der Sachlage durch die Sportgerichtsbarkeit (Spruchkammer).

Wertung des Spieles

  • Referees sind bei der Bewertung des Spielabbruchs immer außen vor.
  • Für die abschließende Bewertung werden durch die Referees im elektronischen Spielbericht die Fakten zusammengestellt und dokumentiert durch einen Sonderbericht.
  • Die sportrechtliche Bewertung des Spielausfalles erfolgt nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen immer durch die Spruchkammer (Sportgerichtsbarkeit).