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Spielausfall


Erklärung - Definition

  • Wichtigstes Kriterium: Das Spiel wurde nicht angepfiffen.
  • Ein Spielausfall liegt immer vor, wenn ein Spiel angesetzt ist, jedoch nicht stattfindet -> der Anstoß wurde de facto nicht ausgeführt.
  • Wird ein Spielausfall durch Verbandsoffizielle angeordnet (z. B. durch Klassenleitende), spricht man von einer Spielabsetzung (rechtlicher Begriff).
  • Die Vorgehensweisen sind im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes in den Durchführungsbestimmungen (Spielbetrieb) geregelt.

Mögliche Gründe für Spielausfälle (Beispiele)

  • Schlechtes Wetter (heftiger Regen, Gewitter, Schneefall, Sturm/Orkan usw.)
  • Unbespielbarkeit des Platzes
  • Platz ist nicht (korrekt) hergerichtet
  • Ein Team kann oder will nicht antreten
  • Spielabsage
  • Spielverlegung

Schlechtes Wetter - Unbespielbarkeit des Platzes -> wer hat das letzte Wort?

  • Angeordnete Spielausfälle bzw. Spielabsetzungen durch Verbandsoffizielle (z. B.  durch Klassenleitende, Verbandsvorstand oder ähnliches) sind immer verbindlich.
  • Ist die Austragung eines Meisterschaftsspiels aufgrund der Platz- und Witterungsverhältnisse gefährdet, muss der Platzverein die festgelegte Sportplatzkommission (eine Vertretung
    der Platzanlage, eine Vertretung der spielleitenden Stelle und eine Vertretung des Vereins) kontaktieren -> diese Sportplatzkommission hat spätestens vier Stunden vor Spielbeginn eine Entscheidung über eine Bespielbarkeit zu treffen. Die Platzanlage ist mit Einbeziehung der Wetterprognose zu prüfen und das Ergebnis ist der/dem zuständigen Klassenleitenden mitzuteilen.
  • Ergebnisbeispiele:
    • Bespielbarkeit des Platzes wird festgestellt
    • Unbespielbarkeit des Platzes wird festgestellt
    • Platzeigentümer:in hat den Sportplatz gesperrt
  • Der/die zuständige Klassenleitende entscheidet entsprechend über die Absage des Spiels.
  • Im Falle einer Spielabsage wird das Spiel durch den/die zuständige:n Klassenleitende im DFBnet abgesetzt und den/die eingeteilte:n Referee telefonisch informiert.
  • Liegt keine Entscheidung bzw. Entscheidungsfindung dieser Art vor, hat der/die Referee hat das letzte Wort unter Abwägung aller Aspekte (u. a. die Sicherheit und Gesundheit der Spieler:innen) .

Pflichten der Referees

  • Referees sind verpflichtet, sich in angemessener Form vor der Anreise über eventuelle Spielausfälle zu informieren - Beispiele:
    • Ansetzung im DFBnet prüfen (App oder Web-Portal)
    • E-Mails abrufen/kontrollieren
    • Mobiles Endgerät nach verpassten Anrufen überprüfen
    • Anrufbeantworter (wenn verfügbar) abfragen
  • Ziel dabei ist, Kosten durch eine eventuell unnötige Anreise zu vermeiden.

Abrechnung (Spesen)

  • Ist der Spielausfall rechtzeitig bekannt und eine Anfahrt verhindert worden:
    • kein Anspruch auf Spesen
  • Wurde der Spielausfall vor Ort festgestellt:
    • Anspruch auf volle Fahrtauslagen (Hin- und Rückweg) zuzüglich der Hälfte der Spesen
  • Wichtig: Verweigert der Platzverein die Auszahlung der Spesenabrechnung -> auf keine Diskussionen einlassen!
    • Spesenabrechnung als Sonderbericht im DFBnet inklusive der eigenen Bankverbindung hochladen (Upload)
    • Im Einzelfall im Sonderbericht mitteilen bzw. Nachweis erbringen, dass eine Kontrolle vor der Anreise vorgenommen wurde (idealerweise mit Zeitangaben).
    • Zusätzlich Gruppenobmann informieren!

Wertung des Spieles

  • Referees sind bei der Bewertung des Spielausfalls außen vor -> einzige Maßnahme ist die finale Feststellung des Spielausfalls, sofern dies nicht bereits vorher durch Verbandsoffizielle vorgenommen wurde.
  • Für die abschließende Bewertung werden durch die Referees im elektronischen Spielbericht die Fakten zusammengestellt und dokumentiert, im Einzelfall durch einen Sonderbericht.
  • Die sportrechtliche Bewertung des Spielausfalles erfolgt nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen durch Verbandsoffizielle, zum Beispiel durch Klassenleitende oder durch die Spruchkammer (Sportgerichtsbarkeit).