Wichtigstes Kriterium: Das Spiel wurde nicht
angepfiffen.
Ein Spielausfall liegt immer vor, wenn ein Spiel angesetzt
ist, jedoch nicht stattfindet -> der Anstoß wurde de facto
nicht ausgeführt.
Wird ein Spielausfall durch Verbandsoffizielle angeordnet
(z. B. durch Klassenleitende), spricht man von einer
Spielabsetzung (rechtlicher Begriff).
Die Vorgehensweisen sind im Bereich des Saarländischen
Fußballverbandes in den Durchführungsbestimmungen
(Spielbetrieb) geregelt.
Mögliche Gründe für Spielausfälle (Beispiele)
Schlechtes Wetter (heftiger Regen, Gewitter, Schneefall,
Sturm/Orkan usw.)
Unbespielbarkeit des Platzes
Platz ist nicht (korrekt) hergerichtet
Ein Team kann oder will nicht antreten
Spielabsage
Spielverlegung
Schlechtes Wetter - Unbespielbarkeit des Platzes -> wer hat
das letzte Wort?
Angeordnete Spielausfälle bzw. Spielabsetzungen durch
Verbandsoffizielle (z. B. durch Klassenleitende,
Verbandsvorstand oder ähnliches) sind immer verbindlich.
Ist die Austragung eines Meisterschaftsspiels aufgrund der
Platz- und Witterungsverhältnisse gefährdet, muss der
Platzverein die festgelegte Sportplatzkommission (eine
Vertretung
der Platzanlage, eine Vertretung der spielleitenden Stelle
und eine Vertretung des Vereins) kontaktieren -> diese
Sportplatzkommission hat spätestens vier Stunden vor
Spielbeginn eine Entscheidung über eine Bespielbarkeit zu
treffen. Die Platzanlage ist mit Einbeziehung der
Wetterprognose zu prüfen und das Ergebnis ist der/dem
zuständigen Klassenleitenden mitzuteilen.
Ergebnisbeispiele:
Bespielbarkeit des Platzes wird festgestellt
Unbespielbarkeit des Platzes wird festgestellt
Platzeigentümer:in hat den Sportplatz gesperrt
Der/die zuständige Klassenleitende entscheidet entsprechend
über die Absage des Spiels.
Im Falle einer Spielabsage wird das Spiel durch den/die
zuständige:n Klassenleitende im DFBnet abgesetzt und den/die
eingeteilte:n Referee telefonisch informiert.
Liegt keine
Entscheidung bzw. Entscheidungsfindung dieser Art vor, hat
der/die Referee hat das letzte Wort unter Abwägung aller
Aspekte (u. a. die Sicherheit und Gesundheit der
Spieler:innen) .
Pflichten der Referees
Referees sind verpflichtet, sich in angemessener
Form vor der Anreise über eventuelle Spielausfälle zu
informieren - Beispiele:
Ansetzung im DFBnet prüfen (App oder Web-Portal)
E-Mails abrufen/kontrollieren
Mobiles Endgerät nach verpassten Anrufen überprüfen
Anrufbeantworter (wenn verfügbar) abfragen
Ziel dabei ist,
Kosten durch eine eventuell unnötige Anreise zu
vermeiden.
Abrechnung (Spesen)
Ist der Spielausfall rechtzeitig bekannt und eine Anfahrt
verhindert worden:
kein Anspruch auf Spesen
Wurde der Spielausfall vor Ort festgestellt:
Anspruch auf volle Fahrtauslagen
(Hin- und Rückweg) zuzüglich der
Hälfte der Spesen
Wichtig: Verweigert der Platzverein die Auszahlung
der Spesenabrechnung -> auf keine Diskussionen
einlassen!
Spesenabrechnung als Sonderbericht im DFBnet
inklusive der eigenen Bankverbindung hochladen
(Upload)
Im Einzelfall im Sonderbericht mitteilen bzw.
Nachweis erbringen, dass eine Kontrolle vor der Anreise
vorgenommen wurde (idealerweise mit Zeitangaben).
Zusätzlich Gruppenobmann informieren!
Wertung des Spieles
Referees sind bei der Bewertung des Spielausfalls außen vor
-> einzige Maßnahme ist die finale Feststellung des
Spielausfalls, sofern dies nicht bereits vorher durch
Verbandsoffizielle vorgenommen wurde.
Für die abschließende Bewertung werden durch die Referees
im elektronischen Spielbericht die Fakten zusammengestellt und
dokumentiert, im Einzelfall durch einen Sonderbericht.
Die sportrechtliche Bewertung des Spielausfalles erfolgt
nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen durch
Verbandsoffizielle, zum Beispiel durch Klassenleitende oder
durch die Spruchkammer (Sportgerichtsbarkeit).